festival yidishe muzik – klezmer lyrics & tunes in stuttgart findet 2020 nur im Netz statt

Info-Rundschreiben vom 13.5.2020

Nach einer Durchsprache mit dem Stuttgarter Kulturamt fiel gestern der Entschluss, unser festival yidishe muzik (fym), das im zeitraum zwischen dem 31.7. und 2.8.2020 geplant war,  n i c h t   l i v e  durchzuführen, sondern ins netz zu verlegen.  l i v e  wird Stuttgart-Heslach dann wieder von der dritten Ausgabe des festivals vom 30.7. – 1.8.2021 bespielt mit Musik, Vorträgen, Film, Theater, Tanz und Workshops – bitte Termin vormerken!

Wir als Veranstalter/innen vom Projekt yidishe lider un muzik des gemeinnützigen Vereins connect e.v. bieten an, dass alle für dieses Jahr geplanten und vereinbarten Auftritte und Engagements beim fym’21 stattfinden können. Um die Notlage vieler Kulturschaffenden zeitnah etwas zu verringern, haben wir unsere Projektkonzeption angepasst: Statt der für das fym’20 zugesagten Honorare können im Sommer Geldbeträge ausgezahlt werden, z.B. für Online-Beiträge für unser festival yidishe muzik und die dazugehörige, derzeit im Umbau befindliche Webseite mit ihrem Archiv yidishe lider.

So versuchen wir, aus der Not eine Tugend zu machen und unser Projekt und Festival neben den vergangenen und zukünftigen Live-Veranstaltungen auch digital und im Netz voranzubringen mit vielen Audio-, Foto-, Video- und Textinhalten. Für Nachfragen stehen wir gerne bereit – einfach mailen!

Mit dem yidishen Wunsch „blaybt gezunt!“ und herzmelodischen Grüßen in die Runde

Die Projektgruppe „yidishe muzik un kultur
Kontakt: yidish-projekt@connect-ev.de

P.S.: Darüberhinaus gibt es für alle beim fym’20 Engagierten die möglichkeit, mit angefügtem Antrag eine (Teil-)erstattung der entgangenen Honorare für die geplanten Live-auftritte – soweit wir wissen beim baden-württembergischen Wirtschaftsministerium – zu beantragen. Leider haben wir noch keine Erfahrung, wie da die Erfolgsaussichten sind. Da unser Kompensationsangebot nicht die 2020 geplanten Liveauftritte, sondern davon unabhängige, v.a. digitale Leistungen betrifft, dürften beide Aktionen miteinander harmonieren. antrag_honorarerstattung_wg._coronabedingter_veranstaltungsabsage

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