Jeder hat sie, keiner will sie …
6,5 Millionen Deutsche sind überschuldet, zahlungsunfähig! Das sind 9,5 % der bundesdeutschen Gesamtbevölkerung. Auffallend dabei ist der hohe Anteil von weiblichen Schuldnern und der in der Altersgruppe der 40-49jährigen, oftmals resultierend aus Krankheit, Scheidung, Arbeitslosigkeit. Die Folgen: Mahn- und Vollstreckungsbescheide, Pfändungen, Gerichtsvollzieher. Zeit, eine geeignete Schuldnerberatungsstelle aufzusuchen und sich Rat zu holen.
Der erste Schritt
Die Überwindung der Hemmschwelle, eine Beratungsstelle aufzusuchen, ist für diese Klientel der wichtigste Schritt raus aus der bisherigen Passivität und Vogel-Strauß-Haltung – das Eingeständnis, allein nicht weiter zu kommen, professionelle Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen.
Die erforderliche Motivation ist allein schon aus dem vorhandenen Leidensdruck (Pfändungen, Mahnungen, Vollstreckungen) dieses Personenkreises ausgeprägt vorhanden.
Wege aus der Krise
Eine Bestandsaufnahme aller Verbindlichkeiten und Gläubiger hat das Ziel, eine dem Schuldner und dem Gläubiger angemessene Schuldenregulierung zu erreichen, einen außergerichtlichen Vergleich zu erzielen. Parallel hierzu ist natürlich immer eine vernünftige Haushaltsplanung gemeinsam mit dem Schuldner zu erarbeiten.
Häufig ist aber ein Insolvenzverfahren nicht vermeidbar, allerdings auch oft sinnvoll. Mit Offenlegung der Vermögensverhältnisse und der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erklärt der Schuldner seine Zahlungsunfähigkeit. Das anschließende Insolvenzverfahren mit 6jähriger „Wohlverhaltensphase“ und anschließender Restschuldbefreiung eröffnet dem Schuldner den Weg aus der finanziellen Krise und eine neue Chance und Lebensperspektive.
Kompetenz der Beratung
Gemeinsam mit Sozialarbeitern und Rechtsanwälten bietet die Projektgruppe eine seit Jahren umfassende Beratung bis hin zum möglichen Insolvenzverfahren an.
Zur Kostenfrage: Unser Klientel besteht überwiegend aus Alg II-/Hartz IV-Empfängern und ist somit anspruchsberechtigt auf staatliche Hilfe in Form eines Beratungshilfescheins zur Abrechnung der anwaltlichen Kosten. Zusätzliche Kosten werden nicht erhoben.
Beratungstermine im Gebrüder Schmid Zentrum
Donnerstags und samstags jeweils von 8.00 bis 11.00 Uhr im Initiativen-Büro.
Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich!
Mütter- und Familienzentrum Süd e. V. Gebrüder Schmid Zentrum · Gebrüder-Schmid-Weg 13 · 70199 Stuttgart-Heslach Eckhard Ott E-Mail: E.Ott.Stgt@web.de · Tel.: 0711-91434340 · Mobil-Tel.: 0160-5075881
Zu den weiteren Initiativgruppen im Gebrüder Schmid Zentrum: